Allgemein setzt sich das Honorar für eine Designleistung aus zwei Komponenten
zusammen. Das ist einerseits das Leistungshonorar für die Erstellung des
Designs (Ausarbeitung der Gestaltung) und andererseits das Nutzungshonorar
für die wirtschaftliche Verwertung des Designs (der Gestaltung).
Die Höhe beider Komponenten wird entsprechend unterschiedlich kalkuliert. Das
Leistungshonorar muss generell die Kosten des Designdienstleisters decken,
hängt ab vom erforderlichen Auftragsumfang und besitzt damit eine auf die
Arbeitszeit bezogene Komponente. Dagegen orientiert sich das
Nutzungshonorar am Umfang des wirtschaftlichen Nutzens des Designs.