Für die Leistungshonorar-Komponenten des Designhonorars werden Entwürfe
erstellt bzw. eine Gestaltung für Ihre individuelle Aufgabenstellung ausgearbeitet.
Die Entwürfe werden Ihnen vorgestellt und Sie haben die Möglichkeit zu
entscheiden, ob bzw. welche Gestaltung Sie gemäß Ihrer Aufgabenstellung
nutzen wollen.
Für die Komponente Nutzungshonorar räumen wir Ihnen Nutzungsrechte für die
von uns geschaffene Gestaltung ein. Damit haben Sie die Möglichkeit, das
Design kommerziell, gemäß Ihrer Aufgabenstellung zu verwerten.