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FAQs

Geheimhaltung/Vertraulichkeit

Während eines Designauftrages gelten generell die Regelungen zum Schutz
Ihrer Geschäftsgeheimnisse aus unseren Rahmenvereinbarungen für
Designverträge. Darin verpflichten wir uns umfassend zum Schutz Ihrer
vertraulichen Informationen. Auf Wunsch schließen wir mit Ihnen eine individuelle
Geheimhaltungsvereinbarung ab.

Wir verpflichten uns ausdrücklich alle vertraulichen Informationen, die uns im
Rahmen einer Auftragsanfrage bekannt werden, unbefristet vertraulich zu behandeln.
Auf Wunsch schließen wir mit Ihnen eine individuelle Geheimhaltungsvereinbarung ab.

Designhonorare

Allgemein setzt sich das Honorar für eine Designleistung aus zwei Komponenten
zusammen. Das ist einerseits das Leistungshonorar für die Erstellung des
Designs (Ausarbeitung der Gestaltung) und andererseits das Nutzungshonorar
für die wirtschaftliche Verwertung des Designs (der Gestaltung).

Die Höhe beider Komponenten wird entsprechend unterschiedlich kalkuliert. Das
Leistungshonorar muss generell die Kosten des Designdienstleisters decken,
hängt ab vom erforderlichen Auftragsumfang und besitzt damit eine auf die
Arbeitszeit bezogene Komponente. Dagegen orientiert sich das
Nutzungshonorar am Umfang des wirtschaftlichen Nutzens des Designs.

Für die Leistungshonorar-Komponenten des Designhonorars werden Entwürfe
erstellt bzw. eine Gestaltung für Ihre individuelle Aufgabenstellung ausgearbeitet.
Die Entwürfe werden Ihnen vorgestellt und Sie haben die Möglichkeit zu
entscheiden, ob bzw. welche Gestaltung Sie gemäß Ihrer Aufgabenstellung
nutzen wollen.

Für die Komponente Nutzungshonorar räumen wir Ihnen Nutzungsrechte für die
von uns geschaffene Gestaltung ein. Damit haben Sie die Möglichkeit, das
Design kommerziell, gemäß Ihrer Aufgabenstellung zu verwerten.

Die Höhe des Designhonorars hängt vom Umfang der Aufgabenstellung ab und
natürlich vom Ertrag der wirtschaftlichen Nutzung des Designs. Wir kalkulieren
für unsere Leistungen meistens ein pauschales Honorar, bei dem beide Faktoren
abgegolten werden. Fragen Sie uns nach einem Angebot für Ihre
Aufgabenstellung.

Für einige Abschnitte des Designprozesses haben wir zum Einstieg
Leistungspakete zusammengestellt, die Sie unkompliziert zum Festpreis buchen
können.

Nutzungsrechte

Der Urheber einer Designleistung muss Dritten für die kommerzielle Verwertung
seiner Schöpfung Nutzungsrechte einräumen. Nur dadurch bekommen diese die
Berechtigung diese Schöpfung im Rahmen eines festgelegten Umfangs
(Zeitraum, Region, Branche oder Produktgruppe) kommerziell zu nutzen.
Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte haben die Möglichkeit jedermann die
gleichartige Nutzung der Schöpfung zu verbieten.

Die kommerzielle Nutzung einer persönlichen geistigen Schöpfung kann im
Einzelfall ganz besonders lukrativ sein. Nicht zuletzt deshalb steht dem Schöpfer
eine angemessene Vergütung für die Übertragung der Nutzungsrechte zu. Für
die faire, angemessene Honorierung gibt es ganz unterschiedliche Modelle. Wir
kalkulieren für unsere Leistungen meistens ein pauschales Honorar, mit dem
gleichzeitig die Nutzungsrechte abgegolten sind.

Designprozess

Eine Designentwicklung von der Idee bis zur Serienfertigung umfasst zahlreiche
Prozessschritte, die zum Teil parallel oder nacheinander bearbeitet werden.
Eine umfassende Beschreibung der Aufgabenstellung ist die Basis, die generell
durch eine gründliche Analyse der Ausgangsbedingungen (Marktübersicht,
Produktumfeld, Zielgruppen, Nutzerbedürfnisse etc.) ergänzt werden muss.
Auf dieser Grundlage findet die eigentliche Entwicklungsarbeit statt, bei der
kreative Lösungen gesucht und ausgewählt werden. Nachfolgend werden
ausgewählte Lösungen detailliert ausgearbeitet.
Bei uns ist dieser Ablauf im Wesentlichen in drei Projektphasen gegliedert:

  1. Designkonzepte 2. Designentwurf 3. Designrealisation

Der Designprozess von der Ideenentwicklung bis zur Serienfertigung kann einige
Wochen dauern, aber auch viele Monate in Anspruch nehmen. Erfahrung und
eine eingespielte Zusammenarbeit der beteiligten Projektpartner sind
Schlüsselfaktoren für einen effizienten Ablauf der Entwicklung.

Unser Designprozess ist als Teamwork angelegt. Gemeinsam mit Ihnen als
Auftraggeber besprechen wir die Aufgabenstellung, klären einzuhaltende
Randbedingungen und stimmen uns regelmäßig zu den Zwischenergebnissen
ab. Dafür stellen wir uns mit unserem Prozess auf Ihre Abläufe ein und arbeiten
eng mit Ihrem Projektteam zusammen.

Wir sind bei unseren Designentwicklungen sehr schnell. Jahrelange
Projekterfahrung in den unterschiedlichsten Branchen ermöglicht uns, effizient
und pragmatisch vorzugehen.

Für den erfolgreichen Weg zum Ziel gibt es keine Abkürzung. Empfehlenswert ist
ein methodisches, systematisches Vorgehen, um sicherzustellen, dass alle
relevanten Aspekte möglichst frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden. Das
erspart später aufwendige und teure Korrekturen.

Designpreise

Wenn Sie für Ihr neues Produkt einen Designpreis gewinnen möchten, helfen wir
Ihnen gerne weiter. Je nach Branche kann es sinnvoll sein, wenn Ihre Produkte
eine entsprechende Auszeichnung für gute Designqualität tragen. Wir beraten
Sie gerne, welche Designpreise für Ihre Produkte sinnvoll sind und helfen Ihnen
bei der Anmeldung.

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Designpreise. Die bekanntesten
internationalen Preise sind kommerziell orientiert und stehen zum Teil
miteinander im Wettbewerb. Dazu gibt es noch eine Vielzahl weiterer Preise, die
zum Teil regional aufgestellt sind, oder sich bestimmten Teilaspekten des
Designs widmen (z.B. Eco Design). Wir beraten Sie gerne, welche Designpreise
für Ihre Produkte sinnvoll sind und helfen Ihnen bei der Anmeldung.

Patente und gewerbliche Schutzrechte

Um das Design Ihrer Produkte zu schützen, können Sie es beim Deutschen
Patent- und Markenamt eintragen lassen. Damit ist das Design in der
Bundesrepublik Deutschland geschützt. Für den Schutz in der EU steht ein
sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster zur Verfügung, oder Sie lassen
das Design international schützen. Alles Wissenswerte zum Thema Designschutz
erfahren Sie hier: https://www.dpma.de/designs/schutz/index.html

Für den Schutz geistigen Eigentums bei der Produktentwicklung stehen
verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Patente und Gebrauchsmuster
schützen technische Erfindungen, außerdem gibt es einen Schutz für
eingetragene Marken und einen Designschutz. Weitere ausführliche
Informationen finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt:
https://www.dpma.de

Je nach Anmeldung gilt der Schutz regional begrenzt in Deutschland, der EU
oder auch international. Für die meisten Anmeldungen empfiehlt es sich, einen
Patentanwalt hinzuzuziehen.